Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Was regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Informatik- und Beratungsdienstleistungen der Digital Theta Trading, wie insbesondere Hosting, Einrichtung von Software und Wartung- und Support sowie Beratung im Bereich IT und Finanzen.
1.2 Wie kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande?
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten von Digital Theta Trading und ihren Kunden (nachfolgend zusammen «die Parteien») ergänzend zu einem konkreten Vertrag.
Offerten von Digital Theta Trading sind während 30 Tagen verbindlich und gelten als Einladung zum Abschluss eines schriftlichen Vertrags. Vorbehalten bleiben stets Preis- oder Serviceänderungen von involvierten Subunternehmern oder Drittkomponenten.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die gegenseitige Unterzeichnung eines Vertrags.
1.3 Gelten noch andere Bestimmungen?
AGB oder weitere Standardvereinbarungen des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn Digital Theta Trading diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Für Produkte Dritter, die Digital Theta Trading vertreibt resp. sublizenziert, können zusätzliche Bedingungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller gelten.
2 Grundsätze der Leistungserbringung
2.1 Wie erbringt Digital Theta Trading die Vertragsleistung?
Digital Theta Trading erbringt die Vertragsleistungen in der Regel persönlich bzw. durch ihre Mitarbeitenden. Digital Theta Trading kann jederzeit Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen (sog. «Subunternehmer»). Bei den Subunternehmern und deren Mitarbeitenden handelt es sich um sog. Hilfspersonen von Digital Theta Trading.
Der Kunde wird im Rahmen des bezogenen Services aufgeklärt, welche Drittdienstleistungen und -Komponenten standardmässig eingesetzt werden.
Ist der Kunde mit einem allfälligen Subunternehmerwechsel oder dem Beizug eines neuen Dienstleisters nicht einverstanden, kann er diesen innert 14 Tagen ablehnen unter Angabe einer Begründung. Ist ein wichtiger Grund gegeben, suchen Digital Theta Trading und der Kunde einen möglichen Ersatz oder eine alternative Lösung. Können sich die Parteien nicht innert nützlicher Frist einigen, kann der Kunde einen Dauervertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Vorbehalten bleiben kürzere zwingende Kündigungsfristen. Bei Werkverträgen kann der Kunde unter angemessener Schadloshaltung von Digital Theta Trading vom Vertrag zurücktreten.
2.2 Wem erbringt Digital Theta Trading die Vertragsleistung?
Digital Theta Trading erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden. Digital Theta Trading kann ihre Leistung auch gegenüber Dritten erbringen, sofern dies in den Verträgen vorgesehen ist. Vertragliche Ansprüche stehen in jedem Fall ausschliesslich dem Kunden zu. Dritte Leistungsempfänger können keine Ansprüche gegenüber Digital Theta Trading geltend machen.
Sind Dritte als Leistungsempfänger vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche im Vertrag festgelegten Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, einschliesslich seiner Mitwirkungs- und weiteren Pflichten, auf die dritten Leistungsempfänger zu überbinden. Für Verletzungen des Vertrags seitens der dritten Leistungsempfänger ist der Kunde verantwortlich.
2.3 Wo erbringt Digital Theta Trading die Vertragsleistung?
Die Vertragsleistungen können in den Geschäftsräumlichkeiten von Digital Theta Trading, am Arbeitsort der Mitarbeitenden von Digital Theta Trading (bspw. Remote), vor Ort beim Kunden oder per Fernzugriff durchgeführt werden.
2.4 Wann erbringt Digital Theta Trading die Vertragsleistung?
Digital Theta Trading und der Kunde vereinbaren gemeinsam und explizit, welche Termine dringend eingehalten werden müssen. Bei den übrigen Terminen wird sich Digital Theta Trading um deren Einhaltung bemühen. Die vertraglich vereinbarten Bereitschafts- und Reaktionszeiten bleiben vorbehalten.
Wird nichts anderes vereinbart, erbringt Digital Theta Trading ihre Leistungen während den Betriebszeiten (auch «Working hours»). Die Betriebszeit ist jeweils vom Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr und von 13:00-17:30 Uhr.
2.5 Was passiert, wenn Digital Theta Trading nicht rechtzeitig leistet?
Digital Theta Trading kann Termine und Meilensteine nur dann einhalten, wenn der Kunde die nötige Mitwirkung leistet. Die Parteien vereinbaren deshalb jeweils bei Beginn eines Projekts und bei geänderten Bedingungen fortlaufend, welche Mitwirkung vom Kunden zu leisten ist. Können Termine aufgrund von kundenseitig unterlassenen Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden, wird der Termin für Digital Theta Trading unverbindlich.
Digital Theta Trading informiert den Kunden über von Digital Theta Trading zu verantwortende Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer. Der Kunde gewährt Digital Theta Trading in einem solchen Fall mind. einmal das Recht, ihre Leistungen innert einer angemessenen Nachfrist zu erbringen.
Ist Digital Theta Trading von einem Ereignis höherer Gewalt (vgl. Ziff. Für welche Schäden haftet die Digital Theta Trading in keinem Fall) betroffen, ist ihre Leistungspflicht so lange sistiert, bis ein Notbetrieb erfolgen kann. Vereinbarte Termine werden im gemeinsamen Einvernehmen entsprechend verlängert. Bei Dauerschuldverhältnissen bleibt der Kunde vergütungspflichtig.
2.6 Welche Verantwortlichkeit trägt der Kunde?
Der Kunde unternimmt alles, was zur Erfüllung der Vertragspflichten durch Digital Theta Trading notwendig ist (sog. «Mitwirkungspflichten»). Er ist namentlich verantwortlich für:
- die Verschaffung der notwendigen Zugänge zu Räumen, Systemen und Nutzerkonten;
- das Benennen der internen Ansprechpersonen und die Vermittlung der allenfalls notwendigen Kontakte zu Drittanbietern sowie, falls nötig, die Ermöglichung der direkten Zusammenarbeit mit diesen;
- das Bereitstellen der notwendigen Daten und Unterlagen;
- die rechtzeitige Information über Ereignisse (bspw. personelle Wechsel, neue Aufsichtsvorgaben), die einen Einfluss auf die Leistungserbringung durch
Digital Theta Trading haben könnten;
- die Unterstützung von Digital Theta Trading bei Störungsanalysen und Mängelbehebungen.
Kunden müssen für den Zugriff auf Dienstleistungen oder Infrastruktur von Digital Theta Trading sichere Passwörter benützen und eine Multifaktor-Authentifizierung einrichten. Ferner sorgt der Kunde für die Datensicherheit, den Schutz (Malwareschutz) und die Wartung (Updates) der für den Zugang zu Dienstleistungen oder Infrastruktur von Digital Theta Trading verwendeten Geräte, Netzwerke und Browser.
Weitere Mitwirkungspflichten können vertraglich vereinbart werden. Zudem können sich weitere Mitwirkungspflichten aus der Vertragsauslegung ergeben.
2.7 Was passiert, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder zu spät erfüllt?
Zuerst mahnt Digital Theta Trading den Kunden und setzt ihm eine angemessene Nachfrist. Erbringt der Kunde die vereinbarten oder vorausgesetzten Mitwirkungspflichten anschliessend nicht, stellt Digital Theta Trading ihre davon abhängigen Leistungen so lange ein, bis der Kunde seine Mitwirkungshandlungen erbringt. Anfallende Kosten bleiben vom Kunden auch während eines Leistungsunterbruchs geschuldet (bspw. Lizenzgebühren). Dasselbe gilt für Mitarbeiterstunden, die für den Kunden eingeplant wurden und kurzfristig nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Digital Theta Trading stellt dem Kunden Mehraufwände und Mehrkosten in Rechnung, die aus der fehlenden oder ungenügenden Mitwirkung des Kunden resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. Mehrkosten bis zu CHF 5’000.00 können mit einer summarischen Leistungsabrechnung in Rechnung gestellt werden. Der Kunde verzichtet bis zu diesem Betrag auf eine detaillierte Leistungsabrechnung.
3 Konkrete Vertragsleistungen
3.1 Wo ist die Vertragsleistung beschrieben?
Die Vertragsleistung wird im konkreten Vertrag resp. im Vertragskonstrukt umschrieben. Sofern Digital Theta Trading als Reseller auftritt, gelten die Verträge und der Leistungsbeschrieb der Hersteller/Lieferanten.
Allfällige Service Levels werden vertraglich vereinbart. Wurde kein Service Level vereinbart, erbringt Digital Theta Trading ihre Supportleistungen nach best effort (d.h. nach Verfügbarkeit von internen Ressourcen), wobei keine Reaktionszeit garantiert wird, oder verweist den Kunden an den Hersteller/Lieferanten.
3.2 Welche Besonderheiten gelten bei Software und Cloudservices von
Dritten, bei denen Digital Theta Trading Reseller ist?
Der Kunde hat die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen von Drittlizenzgebern zwingend zu beachten. Er ist nicht berechtigt, diese Lizenzen an Dritte weiterzugeben oder Unterlizenzierungen zu gewähren.
Digital Theta Trading bzw. der Lizenzgeber sind berechtigt, dem Kunden bei einem Verstoss gegen die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen die Nutzungsbefugnis zu entziehen. Die Leistungspflicht des Kunden bleibt im Übrigen davon unberührt.
Wenn nicht anders vereinbart ist, hat der Kunde in der Regel keinen vertraglichen Anspruch auf Supportleistungen durch Digital Theta Trading für Drittsoftware und Cloudservices von Drittanbietern. Diese erbringt Digital Theta Trading nach best effort.
4 Abnahme und Gewährleistung bei Werkleistungen
4.1 Welche Mängelrechte hat der Kunde bei werkvertraglichen Leistungen von Digital Theta Trading?
Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von Digital Theta Trading unmittelbar nach deren Abnahme bzw. Inbetriebnahme zu prüfen und allfällige Mängel innert sieben Tagen schriftlich zu melden (sog. «Rügefrist»). Versteckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich zu melden. Die Gewährleistung für versteckte Mängel ist auf sechs Monate ab Abnahme bzw. Inbetriebnahme beschränkt.
Die Rüge hat eine genaue Beschreibung des Mangels, dessen Ursache sowie Begleit- und Entstehungsumstände zu enthalten.
Dem Kunden stehen grundsätzlich die Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts zu. Allerdings gewährt der Kunde Digital Theta Trading immer zuerst die Möglichkeit, innert einer angemessenen Frist Nachbesserung zu leisten. Erst, wenn diese Nachbesserung die festgestellten Mängel nicht behebt, kann der Kunde die weiteren obligationenrechtlichen Ansprüche geltend machen. Allfällige Mängelansprüche verjähren spätestens innerhalb eines Jahres seit Abnahme.
Digital Theta Trading entscheidet über die geeignete Nachbesserungsmethode (Reparatur, Ersatz durch eine gleichwertige Lösung, Aktualisierungen, Umgehung von Störungen etc.).
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachbesserung, wenn er bzw. seine Hilfsperson:
- die Rügefristen nicht einhält;
- die notwendige Mitwirkung bei der Nachbesserung unterlässt;
- den Mangel durch eine nicht korrekte Handhabung, eine nicht rechtzeitig oder ungenügend vorgenommene Mitwirkungshandlung, einen Systemeingriff oder Manipulationen verursacht hat.
4.2 Bei welchen Produkten leistet Digital Theta Trading keine Gewährleistung?
Digital Theta Trading leistet keine Gewährleistung für Produkte,
- die Digital Theta Trading vertreibt (Drittprodukte wie Hardware oder sonstige Geräte); oder
- für die Digital Theta Trading die Lizenzen bei einem Dritten beschafft (namentlich Drittsoftware und Cloudservices).
Der Kunde hat sich in einem solchen Fall direkt an den Hersteller, Vertreiber bzw. den Lizenzgeber der Produkte zu wenden. Es gelten dessen Garantie-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen.
5 Preise
5.1 Wo sind die Preise festgelegt?
Die Vertragsgebühren können sich je nach Vertragsleistung aus Festpreisen oder pauschalen Stundenansätzen, Mengenpreisen oder aus einmaligen bzw. wiederkehrenden Gebühren (insb. bei Lizenzen, Wartungs-/Supportpauschalen oder Betrieb) zusammensetzen. Sie sind im Vertrag definiert.
5.2 Was ist im Preis nicht enthalten?
Die Preise und Stundenansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und ohne Spesen oder Nebenkosten (namentlich Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben, etc.). Diese Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Wann erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand?
Wird nichts anderes vereinbart, werden Leistungen nach Aufwand gemäss den im Leistungszeitpunkt gültigen Stundenansätzen in Rechnung gestellt. Die effektive Reisezeit wird ebenfalls in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder in Teilen nach Aufwand, werden die Aufwände von Digital Theta Trading resp. deren Subunternehmer rapportiert. Die Rapportierung ist ausreichend, wenn dargelegt wird, mit welchen Aufgaben sich Digital Theta Trading resp. deren Subunternehmer an welchem Tag wie lange beschäftigt haben. Eine stichwortartige Rapportierung ist ausreichend, um darzulegen, dass die Aufwände notwendig und nützlich waren.
5.4 Welche Zahlungsfristen hat der Kunde zu beachten?
Bei Pauschalpreisen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel bei Projektabschluss. Der Betrag ist innert 30 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Leistungen, für welche eine Vergütung nach Aufwand oder eine mengenabhängige Vergütung vereinbart worden ist, werden nach erfolgter Leistungserbringung monatlich in Rechnung gestellt. Dauerschuldverhältnisse, für welche ein wiederkehrender Pauschalpreis vereinbart wurde, werden monatlich abgerechnet. Der Betrag ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Im Voraus zu bezahlende Rechnungen sind spätestens auf den letzten Tag des vorangehenden Monats durch den Kunden zu begleichen.
5.5 Was passiert bei Zahlungsverzug?
Bei den Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Bei Zahlungsverzug ist Digital Theta Trading berechtigt, ohne Mahnung Verzugszins zu 5 % zu verlangen. Die weitere Leistungserbringung kann Digital Theta
Trading von einer Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder von nicht verzinslichen Akontozahlungen abhängig machen.
Ist der Kunde mit der Zahlung von Vertragsgebühren im Verzug, kann Digital Theta
Trading den Zugang zum Vertragsgegenstand ab dem 30. Verzugstag ohne Vorwarnung sperren. Der Zugang wird so lange gesperrt, bis sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind.
5.6 Stellt Digital Theta Trading persönlich Rechnung?
Digital Theta Trading ist berechtigt, für die Rechnungsstellung Dritte zu beauftragen. Zudem kann Digital Theta Trading für das Eintreiben von fälligen Forderungen Dritte beauftragen.
Für die Rechnungsstellung, resp. für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Kunden ist Digital Theta Trading von einer allfälligen Geheimhaltungspflicht befreit, soweit dies für die Rechnungsstellung resp. für Eintreibung notwendig ist.
Die Kosten, die durch eine allfällige Betreibung anfallen, sei es bei Digital Theta Trading oder bei einem Dritten, werden dem Kunden überwälzt.
5.7 Unter welchen Umständen erfolgen Preisänderungen?
Senkt Digital Theta Trading Preise, kann sie die bisher gewährten Rabatte entsprechend anpassen oder, wenn die neuen Preise unter den alten Preisen inkl. Rabatt liegen, streichen.
Digital Theta Trading kann die Preise zu einem beliebigen Zeitpunkt einseitig erhöhen. Die Ankündigung einer Preiserhöhung erfolgt jeweils drei Monate im Voraus.
Das Vorstehende gilt nicht für Preiserhöhungen von Produkten oder Diensten Dritter, bei denen Digital Theta Trading lediglich als Reseller bzw. Distributor fungiert. Solche Preisanpassungen können dem Kunden ohne Vorankündigung überwälzt werden.
6 Vertragsdauer
6.1 Wann endet der Vertrag?
Das Vertragsverhältnis endet bei einmaligen oder werkvertraglichen Leistungen mit dem Abschluss der Leistungserbringung durch Digital Theta Trading und bei auf Dauer ausgerichteten Verträgen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung mit den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
6.2 Wann darf eine Partei den Vertrag ausserordentlich Kündigen?
Jede Partei hat das Recht, einen auf Dauer ausgerichteten Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt namentlich, wenn:
- die andere Partei eine wesentliche Vertragsbestimmung verletzt und die Vertragsverletzung trotz zweimalig angesetzter, angemessener Nachfrist von der verletzenden Partei nicht beseitigt bzw. wiedergutgemacht wird;
- ein Fall von höherer Gewalt für mehr als zwei Monate anhält;
- gegen die andere Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eingeleitet wird;
- die andere Partei liquidiert wird oder ihre betriebliche Tätigkeit einstellt.
6.3 Was passiert, wenn der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund ausserordentlich kündigt?
Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht durch Digital Theta Trading zu vertretenden Grund ausserordentlich, schuldet er die vereinbarten Vertragsgebühren bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung des wegen der ausserordentlichen Kündigung bei Digital Theta Trading angefallenen Aufwands. Digital Theta Trading ist von ihrer Leistungspflicht befreit. Vorbehalten bleiben besondere Pflichten hinsichtlich der Vertragsbeendigung.
6.4 Welche Folgen hat eine Vertragsbeendigung?
Die Parteien verpflichten sich, einander ihr Eigentum, Unterlagen und Daten zurückzugeben und Kopien von Daten und Unterlagen der anderen Partei unwiderruflich zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Parteien unterstützen einander bei der allenfalls notwendigen (Rück-)Übertragung der notwendigen Lizenzen und Immaterialgüterrechte.
7 Haftung
7.1 In welchem Umfang haftet Digital Theta Trading?
Digital Theta Trading haftet einzig für direkte oder unmittelbare Schäden, welche dem Kunden durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit seitens Digital Theta Trading oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Digital Theta Trading und deren Mitarbeitenden ist in jedem Fall auf die konkret nachgewiesenen direkten oder unmittelbaren Schäden beschränkt und beläuft sich auf max. 10 % des jährlichen Vertragsumsatzes exkl. sämtliche Kosten von Drittanbietern insb. Lizenzen. Eine Schadenersatzpflicht erfolgt nur, wenn die Gesamtsumme aller Schadenersatzforderungen zusammen CHF 5’000.00 übersteigt. Die Haftung kann vertraglich weiter eingeschränkt oder ausgedehnt werden.
7.2 Für welche Schäden haftet die Digital Theta Trading in keinem Fall
Digital Theta Trading haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil:
- unbefugte Zugriffe auf vom Kunden auf der Infrastruktur von Digital Theta Trading genutzte Software und sonstige Dienste erfolgen, sofern eine Schwachstelle bzw. menschliches Versagen ausgenutzt wurde, die/das dem Kunden zuzurechnen ist;
- der Kunde bzw. dessen Hilfspersonen Mitwirkungshandlungen mangelhaft oder verspätet wahrnehmen;
- der Kunde bzw. dessen Hilfspersonen gegen Vertragspflichten (namentlich Lizenzbedingungen oder Zahlungspflichten) verstossen.
Digital Theta Trading haftet ferner nicht für Schäden infolge von Digital Theta Trading nicht zuzurechnenden Ereignissen oder Vorgängen oder Verzögerungen, z.B. bei durch Dritte verursachte Schäden.
Digital Theta Trading haftet schliesslich nicht, wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt (bspw. Krieg oder Unruhen; Epidemien und Pandemien; Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überflutungen, Waldbrände; Handelshemmnisse; Energieengpässe; Arbeitskampf; etc.) zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Die Leistungspflicht von Digital Theta Trading wird im entsprechenden Ausmass sistiert. Digital Theta Trading wird den Kunden im Fall von höherer Gewalt so rasch wie möglich über dessen Auswirkungen und voraussichtliche Dauer informieren.
8 Immaterialgüterrechte
8.1 Welche Nutzungsrechte werden dem Kunden verschafft?
Gewisse Leistungen, die Digital Theta Trading dem Kunden anbietet, können urheberrechtlich geschützt sein. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschliessend:
- Beratungsunterlagen;
- System- und Infrastrukturkomponenten (Betriebssysteme, Cloudplattform, Schnittstellen, Prozesse, Skripte, Software etc.).
Die Urheberrechte an diesen Werken verbleiben vollumfänglich bei Digital Theta
Trading. Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, unübertragbares und nicht sublizenzierbares Nutzungsrecht an den entsprechenden Werken gewährt (sog. einfache Lizenz). Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den vertraglich vorgesehenen Gebrauch.
Digital Theta Trading ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unterlagen, Auswertungen etc. beliebig zu verwenden und im Rahmen ähnlicher Arbeiten für andere Kunden zu nutzen. Dasselbe gilt für das in Zusammenarbeit mit dem Kunden erworbene Know-how.
8.2 Welche Nutzungsrechte hat der Kunde an Werken Dritter?
Bezieht der Kunde Werke Dritter ist Digital Theta Trading für gewöhnlich Reseller und der Kunde verpflichtet sich, die vom Drittprodukthersteller bereitgestellten Lizenzbedingungen zu akzeptieren. Die Nutzungsrechte des Kunden richten sich in diesem Fall ausschliesslich nach den Lizenzbedingungen des Dritten.
8.3 Was passiert, wenn Digital Theta Trading gegen Rechte Dritter verstösst?
Der Kunde wird Digital Theta Trading über geltend gemachte Drittansprüche sofort in Textform informieren. Der Kunde wird Digital Theta Trading zur Führung der Verteidigung, einschliesslich zum Abschluss eines Vergleichs, ermächtigen. Der Kunde unterstützt Digital Theta Trading in angemessenem und zumutbarem Umfang.
Wenn Digital Theta Trading eine Klage wegen Verletzung der Schutzrechte droht oder Digital Theta Trading bzw. der Kunde im Prozess unterlegen ist, kann Digital Theta Trading:
- den Vertragsgegenstand so verändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden;
- dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand zu nutzen;
- den Vertragsgegenstand durch eine gleichwertige Lösung ersetzen;
Eine weitergehende Rechtsgewährleistung von Digital Theta Trading gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.
9 Vertraulichkeit
Die Parteien betrachten die von der jeweils anderen Partei empfangenen Informationen grundsätzlich als vertraulich und ergreifen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu deren Schutz. Die Geheimhaltungspflichten gelten auch für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. Die Mitarbeitenden der Parteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Wenn es für die Vertragserfüllung nötig ist, kann Digital Theta Trading vertrauliche Informationen an involvierte Subunternehmer und Drittkomponentanbieter weitergeben.
Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielfältigt, weitergegeben oder in sonstiger Weise für eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dürfen die Vertragspartner vertrauliche Informationen weitergeben, wenn (i) diese dem Informationsempfänger zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits bekannt waren, (ii) die Informationen bereits veröffentlich sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, veröffentlicht werden, (iii) die eine Partei diese rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhält, (iv) die Information vom Informationsempfänger unabhängig entwickelt worden sind, (v) gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe die Offenlegung gebieten, oder (vi) die jeweils andere Partei hierin eingewilligt hat.
Die Parteien können von Behörden verpflichtet werden, Informationen der jeweils anderen Partei herauszugeben. Die verpflichtete Partei tut dies nur nach vorgängiger Ankündigung an die andere Partei, es sei denn die verpflichtete Partei sei amtlich zur Verschwiegenheit angehalten worden. Die verpflichtete Partei unternimmt die nötigen Anstrengungen, um die herauszugebenden Informationen auf das Nötige zu beschränken (bspw. mittels Schwärzung oder Verschlüsselung nicht relevanter Informationen). Soweit prozessrechtlich möglich und nach Absprache mit der anderen Partei wird die verpflichtete Partei rechtliche Schritte einleiten, um sich gegen eine Herausgabeverfügung zur Wehr zu setzen. Die Kosten (namentlich Anwaltskosten) hierfür trägt die Partei, deren Informationen betroffen sind.
Die Parteien erklärt sich während des Vertragsverhältnisses und anschliessend während fünf Jahren an die Vertraulichkeit gebunden.
Die Parteien erkennen an, dass die nicht vertragskonforme Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Partei einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt, der monetär nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Die betroffene Partei hat daher einen Anspruch auf Unterlassung der Verletzung.
10 Datenschutz
10.1 Welche Grundsätze gelten bei der Datenbearbeitung durch Digital Theta Trading?
Digital Theta Trading ist verantwortlich für die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der vom Kunden übermittelten, personenbezogenen Daten über dessen Mitarbeiter, Kunden, Hilfspersonen, Lieferanten etc., sofern es sich nicht um eine Auftragsbearbeitung handelt. Bei einer Auftragsbearbeitung stellt Digital Theta Trading dem Kunden auf Wunsch einen Auftragsdatenbearbeitungsvertrag zur Verfügung.
10.2 Welche Daten bearbeitet Digital Theta Trading zu welchem Zweck und wem gibt Digital Theta Trading die Daten weiter?
Digital Theta Trading bearbeitet personenbezogene Daten, die Digital Theta Trading im Rahmen der Geschäftsbeziehung beim Kunden oder bei beteiligten Dritten erhebt. Darunter fallen Daten aus öffentlich zugänglichen Registern oder Daten, die Digital Theta Trading von Unterauftragnehmern oder Drittanbietern mitgeteilt werden.
Digital Theta Trading bearbeitet Daten primär zum Zwecke des Abschlusses oder der Erfüllung eines Vertrags. Digital Theta Trading ist ausserdem berechtigt, Daten zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen auszuwerten und sie für Eigenwerbung beim Kunden einzusetzen. Digital Theta Trading ist es ausserdem gestattet, die anonymisierten Nutzungsdaten der Kunden zum Training eigener KI-Systeme einzusetzen.
Die erhobenen Daten können von Digital Theta Trading zwecks Vertragserfüllung an Subunternehmer oder Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass für die Datenbearbeitung durch Drittanbieter deren Datenschutzrichtlinien zu Anwendung gelangen können.
Darüber hinaus können Kundendaten an Treuhandunternehmen, Rechts- und Steuerberater:innen, Inkassounternehmen, Web- und Marketingagenturen, Druckereien, Newslettertool-Anbieter, Cloudanbieter (bspw. zwecks Bearbeitung von Supporttickets) etc. weitergegeben werden.
Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von Digital Theta Trading ([URL]), verwiesen.
10.3 Erfolgt ein Datenexport ins Ausland
Unter Umständen kann es zu Datenexporten an Unternehmen im Ausland kommen. Betrifft dies Unternehmen im EU/EFTA-Raum, sind diese im gleichen Umfang zum Datenschutz verpflichtet wie Digital Theta Trading. Entspricht das Datenschutzniveau nicht demjenigen der Schweiz, stellt Digital Theta Trading vertraglich sicher, dass der gleiche Schutz wie in der Schweiz garantiert wird (bspw. mittels Standardvertragsklauseln der Europäischen Union).
11 Schlussbestimmungen
11.1 Darf Digital Theta Trading die Kundenbeziehung als Referenz verwenden?
Digital Theta Trading darf die Kundenbeziehung in Offerten für weitere Kunden als Referenz angeben, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bevor Digital Theta Trading die Kundenbeziehung auf der Webseite oder sonst wie veröffentlicht, wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.
11.2 Wie erfolgt die Kommunikation zwischen den Parteien?
Mitteilungen zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind in Textform (E-Mail ist ausreichend) an die andere Vertragspartei zu richten.
11.3 Unter welchen Umständen darf Digital Theta Trading die AGB abändern?
Digital Theta Trading ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert vier Wochen seit Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch erhebt.
11.4 Wie erfolgt eine Vertragsänderung zwischen den Parteien?
Änderungen oder Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
11.5 Dürfen die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte übertragen?
Digital Theta Trading kann das Vertragsverhältnis im Falle von Umstrukturierungen auf einen Dritten übertragen. Erfolgt die Übertragung aus anderen Gründen, wird Digital Theta Trading den Kunden vorgängig um seine Zustimmung ersuchen.
Die Übertragung von einzelnen Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder desselben durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf zur Gültigkeit der vorgängigen Zustimmung von Digital Theta Trading.
11.6 Was passiert, wenn eine Vertragsklausel ungültig ist?
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die betroffenen Bestimmungen so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
11.7 Welches Recht und welcher Gerichtsstand kommen bei Streitigkeiten zur Anwendung?
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Digital Theta Trading und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem zugrundeliegenden Vertrag, einschliesslich über deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.
Das Schiedsgericht soll aus drei Mitgliedern bestehen.
Der Sitz des Schiedsverfahrens ist die Stadt Bern, Schweiz.
Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.